Rechtsprechung
   LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3141
LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13 (https://dejure.org/2014,3141)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13 (https://dejure.org/2014,3141)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - 9 Sa 1393/13 (https://dejure.org/2014,3141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Altersteilzeit, Aufstockungsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, Aktivlegitimation

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Altersteilzeit, Aufstockungsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, Aktivlegitimation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Abführung des Aufstockungsbeitrags; Anspruch des Arbeitnehmers auf Abführung des Aufstockungsbeitrags; Abführung der Beiträge und Rentenschaden

Kurzfassungen/Presse (2)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • Jurion (Kurzinformation)

    Klage eines Arbeitnehmers auf Abführung eines Aufstockungsbeitrags nach dem Altersteilzeitgesetz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist unzulässig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 424
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 1/07 R

    Aufrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Vergütungsansprüche eines

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    Die Beiträge zu allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung sind als Teil des einheitlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrags an die Einzugsstelle "zu zahlen" (§§ 28d Satz 1 und 2, 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV) und von dieser an die jeweiligen Versicherungsträger weiterzuleiten (§ 28k Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IV) .Bei den Einzugsstellen ist u.a. die Entscheidung über die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gebündelt, § 28h Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IV. Auch nicht rechtzeitig erfüllte Beitragsansprüche sind allein von den Einzugsstellen "geltend zu machen" (§ 28h Abs. 1 Satz 3 SGB IV (BSG 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R - BSGE 101, 1 ff. Rn. 14).

    Die Wahrnehmung der Rechte an den einzuziehenden Beiträgen obliegt bis zur Verteilung der Mittel im Außenverhältnis zu den Beitragsschuldnern in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausschließlich den Einzugsstellen (BSG 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R - BSGE 101, 1 ff. Rn. 15).

    Deshalb stehen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Beiträge ausschließlich den betroffenen Versicherungsträgern zu, weshalb etwa für die Weiterleitung der eingegangenen Beiträge ein besonderes Verfahren normiert ist (BSG 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R - BSGE 101, 1 ff. Rn. 15).

    Sie hat zur Folge, dass über Beitragspflicht und Beitragsschuld nur im Verhältnis zwischen Einzugsstelle und Beitragsschuldner entschieden wird (BSG 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R - BSGE 101, 1 ff. Rn. 16).

    Damit dient das Einzugsstellenverfahren auch den Interessen der Beitragsschuldner an einer für alle Versicherungszweige einheitlichen Beitragserhebung (BSG 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R - BSGE 101, 1 ff. Rn. 16).

    Auch für einen Vergleich über rückständige Beitragsansprüche hat allein die Einzugsstelle die Abschlusskompetenz, § 76 Abs. 4 Satz 1 SGB IV (BSG 12. Juni 2008 - B 3 P 1/07 R - BSGE 101, 1 ff. Rn. 18).

  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 31/93

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    Die vorstehende Regelung ist abschließend und zwingend (BSG 11. September 1995 - 12 RK 31/93 Rn. 20).

    Eine von einem Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber erhobene Klage auf Feststellung von Versicherungs- und Beitragspflicht ist mangels Rechtsschutzinteresses bereits unzulässig (BSG 11.09.1995 - 12 RK 31/93 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 6).

    Der Arbeitnehmer kann jedoch das Beitragseinzugsverfahren durch einen Antrag bei der Einzugsstelle einleiten und, wenn es erfolglos bleibt, in einem Rechtsstreit gegen die Einzugsstelle, zu dem der Arbeitgeber und der Rentenversicherungsträger gemäß § 75 Abs. 2 SGG beizuladen sind, die Verpflichtung zum Beitragseinzug klären lassen (BSG 26. September 1996 - 12 RK 37/95 - MDR 1997, 374 f.; BSG 11. September 1995 - 12 RK 31/93; Kasseler Kommentar/ Werhahn , § 28h SGB IV Rn. 5).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 710/00

    Altersteilzeit - Aufstockung des Entgelts ohne Arbeitszeitverringerung -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    Sie dienen aber der Existenzsicherung und sind Entgelt iSd. §§ 611 und 612 BGB (BAG 20.8. 2002 - 9 AZR 710/00 - AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 39 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 12).

    In der in diesem Urteil in Bezug genommenen Entscheidung BAG 20.8.2002 - 9 AZR 710/00 - AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 39, deren Gegenstand wieder nur Aufstockungsleistungen (nicht Aufstockungsbeiträge zur gesetzliche Rentenversicherung) waren, ist lediglich ausgeführt:.

    Sie dienen aber der Existenzsicherung und sind Entgelt iSd. §§ 611 und 612 BGB (BAG 20.8. 2002 - 9 AZR 710/00 - AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 39)".

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 37/95

    Klage eines Absolventen der einstufigen Juristenausbildung auf Zahlung von

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    Auch eine auf Entrichtung von Beiträgen gerichtete Leistungsklage des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber ist unzulässig; zu entscheiden hat allein die Beitragseinzugsstelle ( Scheer in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 28h SGB IV Rn. 90; Kasseler Kommentar/ Werhahn , § 28h SGB IV Rn. 7; BSG 11.09.1995 - 12 RK 9/95 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 4; BSG 12.09.1995 - 12 RK 63/94 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 5; BSG 26.09.1996 - 12 RK 37/95 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 7).

    Der Arbeitnehmer kann jedoch das Beitragseinzugsverfahren durch einen Antrag bei der Einzugsstelle einleiten und, wenn es erfolglos bleibt, in einem Rechtsstreit gegen die Einzugsstelle, zu dem der Arbeitgeber und der Rentenversicherungsträger gemäß § 75 Abs. 2 SGG beizuladen sind, die Verpflichtung zum Beitragseinzug klären lassen (BSG 26. September 1996 - 12 RK 37/95 - MDR 1997, 374 f.; BSG 11. September 1995 - 12 RK 31/93; Kasseler Kommentar/ Werhahn , § 28h SGB IV Rn. 5).

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 267/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    Auch in dem Urteil des BAG vom 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8 war, wie aus sich dem Sachverhalt des Urteils ergibt, ausschließlich über die von der Beklagten durchgeführte Anrechnung der Aufstockungsleistungen i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1a) Altersteilzeitgesetz zu entscheiden.

    (3) In dem Urteil BAG 16. März 2004 - 9 AZR 267/03 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 8 führt das BAG lediglich zu I. 2. b) (3) der Gründe aus: "Die Aufstockungsleistungen sind zwar keine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung.

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    Der Abzug und die Abführung von Lohnbestandteilen betreffen nur die Frage, wie der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer erfüllt (BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - NZA 2001, 1195 zu III. 1. a) der Gründe).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 602/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    aa) Das Urteil des BAG vom 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - enthält in Rn. 20 die Aussage, Aufstockungsleistungen zum Regelarbeitsentgelt und Aufstockungsbeiträge zur gesetzliche Rentenversicherung seien Arbeitsentgelt i.S.d. §§ 611, 612 BGB.
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    (2) In den Urteilen BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527 (528, 529) zu I. 4. der Gründe und der Parallelentscheidung BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - NZA 2005, 408 macht das BAG lediglich unter dem Teilaspekt der Aufspaltung für Zeiträume vor- und nach der Insolvenzeröffnung Aussagen zum Arbeitsentgeltcharakter der Aufstockungsleistung zum Regelarbeitsentgelt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 a Altersteilzeitgesetz.
  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 9/95

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    Auch eine auf Entrichtung von Beiträgen gerichtete Leistungsklage des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber ist unzulässig; zu entscheiden hat allein die Beitragseinzugsstelle ( Scheer in: jurisPK-SGB IV, 2. Aufl. 2011, § 28h SGB IV Rn. 90; Kasseler Kommentar/ Werhahn , § 28h SGB IV Rn. 7; BSG 11.09.1995 - 12 RK 9/95 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 4; BSG 12.09.1995 - 12 RK 63/94 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 5; BSG 26.09.1996 - 12 RK 37/95 - SozR 3-2400 § 28h Nr. 7).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 10/82

    Tätigkeit eines Unternehmers - Versicherungsschutz - Unternehmenszusammenschluß -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13
    Die Einzugsstelle hat die Stellung eines "Prozessstandschafters" für den beteiligten Versicherungsträger (BSGE 55, 297, 298), bei der wie bei einer "Inkassoermächtigung" die Einzugsstelle im Außenverhältnis als Inhaberin der Forderung aufzutreten hat (BSGE 73, 106, 110).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91

    Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung

  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 12/96

    Versicherungsschutz eines Studenten bei Vorbesprechung für eine Praktikumsstelle

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 270/03

    Altersteilzeit - Vorzeitige Beendigung

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 63/94

    Entscheidung über Beitragszahlung von Strafgefangenen

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 67/09

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Altersteilzeit

  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 A 2.01

    Altersteilzeit - Blockmodell - unplanmäßiger Verlauf - Unmöglichkeit des

  • BSG, 25.04.1984 - 8 RK 30/83

    Feststellungsklage - Leistungsklage - Erstattungsforderung - Aufrechnung von

  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

  • BGH, 14.08.2013 - I ZB 76/10

    Zwangsmittelfestsetzung

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

  • LAG Hamm, 19.11.2014 - 4 Sa 750/14

    Rechtsschutzinteresse; Altersteilzeit; Aufstockungsbeitrag;

    Daher besteht sowohl für eine Feststellungsklage als auch für eine Leistungsklage des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber kein Rechtsschutzbedürfnis (wie LAG Hamm, Urteil vom 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13).

    Diesbezüglich verweise sie auf ein Urteil des LAG Hamm vom 07.01.2014 zum Az. 9 Sa 1393/13.

    Die erkennende Kammer schließt sich hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit von Klagen wegen der Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung der Entscheidung der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 07.01.2014 (9 Sa 1393/13 - juris) an.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 5 Sa 156/15

    Altersteilzeit - zusätzliche Beiträge - Rechtsschutzbedürfnis

    Das LAG Hamm (07.01.2014 - 9 Sa 1393/13 und 09.11.2014 - 4 Sa 750/14) sei überzeugend davon ausgegangen, dass allein die Einzugsstelle über Grund und Höhe von Aufstockungsbeiträgen zur Rentenversicherung verbindlich entscheiden könne.
  • VG Freiburg, 08.07.2015 - 1 K 849/13

    Prämienanspruch eines ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums;

    Der Abzug und die Abführung von gesetzlichen Lohnbestandteilen - hier gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 des Dienstvertrages der Lohnsteuer - betreffen nur die Frage, wie der Beklagte seine Zahlungspflicht gegenüber dem Kläger zu erfüllen hat (vgl. für die Bruttolohnklage im Arbeitsrecht: LAG Hamm, Urt. v. 07.01.2014 - 9 Sa 1393/13 -, juris [m.w.N.]; ferner im Zusammenhang mit Zinsen auf den Bruttolohn: BAG, Urt. v. 07.03.2001 - GS 1/00 - juris; zur Erfüllung durch Steuerabführung ferner BAG, Urt. v. 30.04.2008, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht